Abrechnung nach Saldosteuersätzen oder effektiv?
nach vereinnahmtem oder vereinbartem Entgelt?
Wir klären für Sie ab, was günstiger ist und verlangen das entsprechende Anmeldeformular bei der MWST in Bern. Eine einmal gewählte Abrechnungsmethode gilt grundsätzlich immer für 5 Jahre.
Bei Anrecht auf Margenbesteuerung achten wir auf die Formvorschriften.
Wir erstellen die Quartals-Abrechnungen und stellen bei Bedarf das Fristenverlängerungsgesuch.